Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen.
"Kants ganze Moral läuft doch darauf hinaus, dass jeder Mensch bei jeder Handlung sich selbst überlegen muß, ob die Maxime seines Handelns zum allgemeinen Gesetz werden kann,..."
Hannah Arendt (1906 - 1975)
Geld als Zahlungsmittel

Eigentum vs. Besitz von Zahlungsmittel

Disclaimer: Für eine rechtlich verbindliche Aussage kontaktieren Sie bitte die zuständigen Stellen oder konsultieren Sie die Gesetze.

Besitz und Eigentum am Zahlungsmittel wird oft gleichgesetzt, obwohl es hier Unterschiede gibt. Mit einer Banknote in meiner Geldbörse bin ich erstmal deren Besitzer. Theoretisch könnte der Eigentümer der Banknote die Zentralbank sein, dann könnte diese mir verbieten, die Banknote zum Anzünden einer Zigarre zu verwenden. Bin ich jedoch auch Eigentümer der Banknote und gibt es keine das Eigentum einschränkende Gesetze, dann könnte ich, wenn es mir Spaß macht, sehr wohl legal die Banknote verbrennen.

Wird eine Geldbörse gestohlen und der Dieb kauft damit Brötchen ein, dann kann man nach BGB § 935[1] sein Geld allerdings nicht von der Bäckerei zurückverlangen.

Soweit mir bekannt, sind Euro-Banknoten und Münzen welche ich legal erworben habe und sich in meiner Geldbörse befinden, nicht nur in meinem Besitz, sondern auch in meinem Eigentum.

[1] https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

Anonymität von Zahlungsmittelbesitz und -eigentum

Das Thema Besitz und Eigentum wurde im letzten Abschnitt ja kurz angerissen. Da dies hier nicht das Hauptthema ist, werde ich im Folgenden, um sprachlich einfach zu bleiben, vom Zahlungsmittelbesitz sprechen. Wir schauen uns hier das Geld als Zahlungsmittel und nicht als Wertaufbewahrungsmittel an, deshalb spare ich Themen wie Kaufkraftverluste aus.

Lassen Sie uns auch hier zuerst klären, welche Daten anfallen und welche Personengruppen ein Interesse an diesen haben könnten.

Folgende Daten können anfallen:

  • Identität des Zahlungsmittelbesitzers
  • Höhe des Zahlungsmittelbesitzes
  • Identifikation der einzelnen Zahlungsmitteleinheit
  • Tatsache das ein Zahlungsmittelbesitz besteht
  • Zu- und Abgang von Zahlungsmittel
    (hat ein Zu- oder Abgang stattgefunden?, wieviel?, wann?, woher?, wohin?, weshalb?)
  • Metadaten beim Umgang mit dem Zahlungsmittelbesitz

Beim ersten Punkt geht es darum, ob das Zahlungsmittel selbst Rückschlüsse auf seinen Besitzer zulässt.

Die nächsten beiden Punkte wären beim Bargeld, die Höhe des Bargeldbesitzes und die Seriennummern der einzelnen Banknoten.

Warum ist der Sachverhalt, ob überhaupt ein Zahlungsmittelbesitz besteht, schützenswert? Es geht um die glaubhafte Abstreitbarkeit[2], sonst könnten Dritte darauf bestehen, die im Besitz befindlichen Geldmittel offenzulegen.

Beim Zahlungsmittelbesitz gilt es zwei Situationen zu beachten. Einmal der Zustand des eigentlichen Besitzes und zum anderen der Zeitpunkt wo Zahlungsmittel zu- oder abfließen. Dieser zweite Fall ist, für die Geheimhaltung des Besitzes, wahrscheinlich der kritischste Moment und sollte deshalb immer gesondert betrachtet werden.

Was sind Metadaten beim Umgang mit Zahlungsmittelbesitz? Habe ich Kryptogeld und schaue mit meinem Smartphone öfters auf meinen Kontostand, dann kann ein Dritter, mit Zugang zu meinem Telefon, dies abfangen und so darüber Kenntnis erlangen. Auch ein Schließfach bei einer Bank kann auf Zahlungsmittel hinweisen. Habe ich zudem eine Versicherung abgeschlossen, kann sogar der Wert der Zahlungsmittel abgeschätzt werden.

Welche Personenkreise könnten Einsicht in diese Daten bekommen.

  • der Herausgeber des Zahlungsmittels
  • das kontoführenden Institut, falls es dieses gibt.
  • Behörden oder das Finanzamt.
  • die Öffentlichkeit.

In der strengsten Auslegung bedeutet Anonymität, dass nur der Besitzer der Zahlungsmittel, über diese Kenntnis hat.

Egal wie man zur Anonymität von Zahlungsmitteln steht, die oben gemachten Erläuterungen können helfen, das Thema differenziert zu betrachten.

Wie sieht nun die Anonymität des Besitzes bei Bargeld aus?
Das Bargeld selbst lässt keine Rückschlüsse auf seinen Besitzer zu. Die Summe des Besitzes ist durch die Unterteilung in einzelne Scheine und Münzen ebenfalls nicht möglich.
Die Seriennummern der Banknoten werden im Regelfall nicht ausgewertet, aber hier gibt es Fallstricke. Bekommt man eine Summe von einer Bank ausgezahlt und die Seriennummern der Banknoten sind registriert, dann kann das Bankensystem prüfen, ob diese Seriennummer wieder aufgetaucht sind oder nicht. Somit gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich das Geld noch im Besitz der Person befindet.
Bargeldzugänge über Geldautomaten werden registriert, sind aber nur ein Indiz, wie viel Bargeld sich im Besitz des Kunden befindet.

Wie sieht die Anonymität bei Giralgeld aus?
Die Bank ist gleichzeitig Herausgeber und kontoführendes Institut. Sie hat vollen Einblick in die Identität des Kontoinhabers, die Höhe des Kontostandes, welche Zu- und Abgänge stattfinden. Es gibt einige Metadaten, z.B. über die getätigten Einkäufe.
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten bei Bedarf an Behörden weiterzugeben. Die Öffentlichkeit hat hingegen keinen Einblick in diese Daten.

[2] Ein Beispiel für glaubhafte Abstreitbarkeit wird bei sogenannten digitalen Tresoren verwendet. Hier gibt es oft einen öffentlich verschlüsselten Bereich und einen privat verschlüsselten Bereich. Mit dem ersten Schlüssel wird der erste Bereich freigegeben, wo sich nur weniger geheime Daten befinden. Mit dem zweiten Schlüssel werden die wirklich geheimen Daten freigegeben. Da diese digitalen Tresore aber eine feste Größe haben, kann ein Außenstehender nicht abschätzen, ob der Leerraum des Tresors wirklich leer ist oder seinerseits verschlüsselte Daten enthält.